Wir bieten Ihnen viele interessante Beiträge zum Thema kultursensible Altenpflege, Islam, Krankheit und Alter unter unseren "Downloads".
Ebenso haben Teilnehmer aus WIN in Zusammenarbeit mit der Caritas Witten die Fortbildung
"Kultursensible Alten- und Krankenpflege"
konzipiert. Diese kann im Rahmen von Dienstbesprechungen durchgeführt werden.
An der Konzeption und Durchführung waren/sind beteiligt:
Peter Danz (Student der Pflegewissenschaften, Universität Witten Herdecke)
Bernhard Hecker
Semehat Akdemir
Caritas Verband Witten
Interessierte Gesundheitseinrichtungen wie z.B. Seniorenheime, Pflegedienste und Krankenhäuser wenden sich bitte an:
Caritas Witten unter der Telefonnummer 910 90 32, auch zu weiteren gesundheitfördernden Veranstaltungen der Caritas, die Sie auch unter "Integrationsangebote" finden.
Weitere Themen im Bezug auf Gesundheit und Integration sind geplant. So sind z.B. folgende Themen interessant:
Wie können sich Pflegeheime auf Menschen mit muslimischen Glauben vorbereiten?
Wie können muslimische männliche Jugendliche für den Pflegeberuf gewonnen werden?
Integration und Alter
Aids
Bei Fragen zu HIV und AIDS kann man sich an den Arzt, aber auch das Gesundheitsamt oder Pro Familia wenden. Alle beide bieten spezielle Sprechstunden an. Die bundesweite Beratung ist unter 030/76900870 erreichbar. Die Anonymität der Anrufer bleibt bei allen gewahrt.
Kondome sind für die AIDS-Vorsorge sehr wichtig und jeder kann sie in Supermärkten, Drogerien, Apotheken, an vielen Tankstellen und an Automaten in einigen Toiletten kaufen.
Beim Gesundheitsamt können Sie einen kostenlosen AIDS-Test machen lassen.
(Dienstags 14.00Uhr -17.00Uhr - Telefonnummer: 02302-922245)
Apotheken und Medikamente
Medikamente gibt es in Deutschland nur in „Apotheken“. Die meisten Medikamente erhält man nur durch Anweisung seines Arztes. Dies sind die so genannten „verschreibungspflichtigen“ Medikamente. Für diese Medikamente muss der Arzt ein „Rezept“ schreiben. Dieses Rezept wird in der Apotheke abgegeben und der Patient bekommt die Medikamente. Die Medikamente werden hauptsächlich von der Krankenkasse bezahlt, der Patient muss nur einen geringen Eigenanteil bezahlen (maximal 10 Euro pro Medikament).
Leichte Schmerzmittel, wie Kopfschmerztabletten sind in Apotheken auch ohne Rezept erhältlich.
Zu allen Tages- und Nachtzeiten hat mindestens eine Apotheke in Witten Notdienst. Die Adresse steht in der Lokalzeitung oder hängt an einem Hinweisschild an jeder Apotheke in ihrer Umgebung aus.
Ärzte
Neben den „Allgemeinmedizinern“ gibt es so genannte „Fachärzte“ (Augenarzt, Frauenarzt, etc.). In der Regel hat man einen „Allgemeinmediziner“ als „Hausarzt“. Dieser ist der erste Ansprechpartner bei Krankheiten und überweist seinen Patienten dann zum passenden „Facharzt“.
Ärzte haben „Sprechstunden“ (bestimmte Zeiten) festgelegt, in denen sie ihre Patienten behandeln. Es empfiehlt sich Termine zu vereinbaren, da die Wartezeiten in der Regel relativ lang sind. Bei akuten Schmerzen wird jedoch auch ohne Termin behandelt.
Neben der Behandlung von Krankheiten sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll. Dies gilt insbesondere für regelmäßige Untersuchungen bei Kleinkindern, für die Zahnpflege und für die Vorsorge bei Männern und Frauen ab 35 Jahren. Genaue Details hierüber erfahren Sie bei ihrem Arzt, ihrer Krankenkasse oder dem Gesundheitsamt.
Hier finden Sie ein kleine Auswahl von Arztpraxen, in denen auch eine Fremdsprache gesprochen werden kann:
- Hautärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Klein/Dr. Harff (Hautarzt/Allergologie): englisch, französisch, polnisch, russisch, türkisch
- Gemeinschaftspraxis Dr. Mönks/Dr. Meinshausen/Dr. Schneider (Allgemeinmedizin): englisch, polnisch, türkisch
- Gemeinschaftspraxis Dr. Koch/Dr. Zimmermann (Allgemeinmedizin/Innere Medizin): englisch, französisch, polnisch, russisch, serbokratisch, spanisch, türkisch
Gesundheitsamt Witten
Schwanenmarkt 7
Tel.: 02303-922-0
Leistungen:
- Impfberatung
- Gesundheitsberatung
- Aidsberatung und kostenloser Aidstest
(Dienstags von 14.00Uhr - 17.00 Uhr Telefonnummer: 02302 - 922245)
Giftnotruf
Telefon: (02302) 1 92 40
Impfungen
Über nötige Impfungen, insbesondere bei Kleinkindern und Neugeborenen, informiert Sie Ihr Arzt, Ihre Krankenkasse oder das Gesundheitsamt.
Krankenhäuser
In Witten gibt es zwei Krankenhäuser, beide stehen allen Krankenversicherten zur Verfügung.
Evangelische Krankenhaus
Pferdebachstraße 27 – 43
Telefon: (02302) 175-0
Marienhospital
Marienplatz 2
Telefon: (02302) 173-0
Das Marienhospital weist auf folgenden besonderen Service hin: Wenn Sie die deutsche Sprache noch nicht beherrschen, brauchen Sie nicht zu befürchten, dass Ihnen nicht geholfen werden kann. In Situationen, in denen eine Übersetzung notwendig ist, steht dem Arzt und dem Pflegepersonal in der Regel ein Kollege/ eine Kollegin mit den entsprechenden Sprachkenntnissen zur Verfügung.
Üblicherweise werden Patienten durch einen Arzt in das Krankenhaus eingewiesen.Auch hier übernimmt die Krankenkasse alle Kosten, und der Patient muss sich nur in sehr geringem Maße an den Kosten beteiligen. (10 Euro pro Tag, aber nicht mehr als 280 Euro im Jahr insgesamt)
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung bietet finanziellen Schutz bei Krankheit und Mutterschaft. So muss ein Versicherter in Deutschland grundsätzlich für die Versorgung durch einen Arzt kein Geld bezahlen.
Die Leistungen der Versicherung gelten für den Ehepartner und die Kinder des Versicherten, sofern diese keine oder nur geringfügige Einnahmen haben.
Alle Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten Einkommen sind gesetzlich pflichtversichert. Man kann sich jedoch seine Krankenkasse selber wählen unter den Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen oder Innungskrankenkassen. Sie unterscheiden sich geringfügig nach der Höhe der Beiträge und Leistungen. Der Grundumfang der Leistungen ist gesetzlich festgelegt. Ab einem bestimmten Gehalt oder als Selbstständiger ist man freiwillig gesetzlich versichert. Man kann sich dann auch alternativ privat versichern.
Notdienste
Wer nachts oder am Wochenende dringend ärztliche Behandlung braucht, kann die „Ambulanz“ oder „Notaufnahme“ der Krankenhäuser aufsuchen. Unter der Telefonnummer 02302/19292 kann man den ärztlichen Notdienst erreichen, der auch zum Hausbesuch kommt.
Ärztlicher Notdienst
Liegnitzer Straße 14
Telefon: (02302) 1 92 92
Freitags von 18.00 Uhr bis Montags 7.00 Uhr,
an Feiertagen von 18.00 Uhr des Vorabends bis 7.00 Uhr am nächsten Morgen
Kinderärztlicher Notdienst
Kinderklinik des Marienhospitals
Samstag, Sonntag und Feiertag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 19.00 Uhr
Mittwoch: 16.00 bis 19.00 Uhr
Notarzt - Krankenwagen - Feuerwehr (Notruf 112)
Dortmunder Straße 17 Telefon: (02302) 5 81 37 37
Zahnärztlicher Notdienst
Samstag, Sonntag und Feiertag: 24 Stunden telefonischer Bereitschaftsdienst,
Praxissprechstunden von 11.00 bis 12.00 Uhr und 17.00 bis 18.00 Uhr
Telefonansage (02302) 42 70 42
Notdienst der Universitäts-Zahnklinik
Wochentags 24 Stunden Bereitschaftsdienst: Telefon (02302) 92 66 00
Samstag, Sonntag und Feiertag: 24 Stunden telefonische Rufbereitschaft
mit Sprechstunden von 9.30 bis 12.00 Uhr und 18.00 bis 20.00 Uhr
Telefon: (02302) 92 66 08
Praxisgebühr
In Deutschland muss der Arzt zwar nicht vom Patienten bezahlt werden, jedoch muss der Patient für den ersten Arzt-Besuch im Quartal eine „Praxisgebühr“ von 10 Euro bezahlen. Bei Arztbesuchen mit Überweisung muss keine Praxisgebühr bezahlt werden. Kinder unter 18 Jahren müssen generell keine Zuzahlungen oder Praxisgebühr bezahlen.
Ebenfalls „chronisch Kranke“ können sich von den Zahlungen befreien lassen, nähere Informationen erfahren Sie hierzu von ihrem Hausarzt oder ihrer Krankenkasse.
KEINE Praxisgebühr muss gezahlt werden für: Zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im Jahr, Vorsorge und Früherkennungsuntersuchungen sowie Schutzimpfungen.
Schwangerschaft
Schwangere mit Krankenversicherung haben Anspruch auf besondere Gesundheitsversorgung und soziale Unterstützung: Unter anderem auf Vorsorgeuntersuchungen, ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Medikamenten, Geburt im Krankenhaus und Mutterschaftsgeld.
Schwangerschaftsabbruch
Schwangerschaftsabbruch (man sagt auch „Abtreibung“) ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:
1.) aus medizinischen Gründen ohne zeitliche Begrenzung,
2.) aus kriminologischen Gründen (zum Beispiel bei Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung) bis zur 12.Woche der Schwangerschaft
3.) aus persönlichen/sozialen Gründen innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft, wenn der Schwangerschaftsabbruch von der Frau verlangt wird und sie die Bescheinigung einer speziellen Beratungsstelle beim Arzt vorlegt (die notwendige Beratung heißt „Schwangerschafts-Konflikt-Beratung“).
Niemand darf Sie zu einer Abtreibung zwingen oder Sie bei ihrer Entscheidung unter Druck setzen. Informationen bekommen Sie beim Arzt oder der Beratungsstelle „Pro Familia“.
Zahnärzte
Bei Zahnschmerzen, kann ein Facharzt für Zähne direkt aufgesucht werden.
In Witten gibt es auch die Zahnklinik an der Universität Witten/Herdecke, die auch 24 Stunden am Tag für zahnärztliche Notfälle zur Verfügung steht.
In der Nacht von Montag - Freitag: Telefonnummer 02302/926600
Am gesamten Wochenende: Telefonnummer 02302/926610.
Zahnärztlicher Notdienst siehe Notdienst
Stabsstelle Integration, Internationale Beziehungen und Städtepartnerschaften
Haus Witten, Ruhrstraße 86 | 58452 Witten | Tel: 02302 / 581-1012
Fax: 02302 - 22932 | Email: integration@stadt-witten.de